Hygieniski koncept za wopytowarjow knižnych čitanjow | Hygieniski koncept za woglědarje knigłypśedstajenjow | Hygienekonzept für Besucher*innen von Buchlesungen

Stand: 23.09.2021

 

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie sind die zum Vorstellungstermin geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Infektionsschutzgesetz, SächsCoronaSchVO, Allgemeinverfügungen des Landkreises Bautzen und ggf. weitere gesetzliche Regeln oder behördliche Anordnungen) sowie das für den Besuch der Vorstellung geltende Hygienekonzept zu beachten.

Grundlage für das geltende Hygienekonzept ist die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 21.09.2021.

Der Zutritt ist bei bekannter, aktueller Erkrankung an COVID-19 sowie bei Symptomen, die auf eine Corona-Virus-Infektion hinweisen, verboten.

Folgende Hygienemaßnahmen werden festgelegt:

  1. Für alle Teilnehmer besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontakterfassung. Ohne entsprechende Dokumente ist kein Eintritt möglich.
  2. Während der Veranstaltung besteht für alle Besucher einschl. Mitarbeiter der Buchhandlung und Verlagsangestellte die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (Ausnahme: Vortragende).
  3. Die Einhaltung des Mindestabstands (1,5m) wird empfohlen.
  4. Eine Vorreservierung/Teilnahmeanmeldung erfolgt persönlich, per E-Mail oder telefonisch unter Angabe von Name, Adresse, Telefon oder Mail.
  5. Es werden nur so viele Stühle aufgestellt, wie sich Besucher im Vorfeld angemeldet haben.
  6. Bei einer drohenden Überfüllung des Raumes ist ein Zugangsstopp
  7. Hinweisschilder im Eingangsbereich verweisen auf:
    - die Empfehlung zur Einhaltung des Mindestabstandes
    - das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes
    - Beachtung der Hygieneregeln
  8. Im Eingangsbereich wird den Besuchern Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion zur Verfügung gestellt.
  9. Das Personal achtet auf eine angemessene Raumdurchlüftung.
  10. Vor der Toilette befinden sich Abstandsmarkierungen. Diese wird vor- und nach der Veranstaltung gereinigt und desinfiziert.
  11. Es wird auf die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung hingewiesen.
  12. Bei wiederholtem bzw. vorsätzlichem Verstoß gegen die Hygienemaßnahmen wird das Hausrecht ausgeübt.

 

Budyšin | Bautzen, 23.09.2021